in Gaststätten, auf den Verkehrsflächen gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Bei geschlossenen Privatveranstaltungen (z.B. Familienfeiern) in gesonderten Räumen, zu denen andere Gäste keinen Zutritt haben, müssen die Gäste auch außerhalb ihrer festen Plätze keine Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gastgeber
Es gelten jeweils die Vorschriften der aktuellen Corona-Schutzverordnung.
Bitte halten Sie zusätzlich zum Zertifikat den Lichtbildausweis zur Identifikation bereit.
In unserem Restaurant ist die Kartenzahlung nicht möglich!
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Team „Alte Kate"